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Service
Steuerbonus auf Handwerksleistungen
Nur jeder zehnte Privathaushalt ist sich dessen bewusst und fragt danach: Seit dem 1. Januar 2006 können Privathaushalte Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten steuermindernd geltend machen. Ab Januar 2009 können Privatpersonen ihre Ausgaben für Handwerkerleistungen noch besser von der Steuer absetzen. Der seit 2006 geltende Steuerbonus von bis zu 600 € (= 20 % von 3.000 €) pro Jahr wurde für Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2008 erbracht werden, auf 20 % der Ausgaben, höchstens 1.200 €, verdoppelt. Dadurch können Arbeitskosten in Höhe von bis zu 6.000 € (einschließlich Umsatzsteuer) begünstigt werden. Materialkosten sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Der Steuerbonus wird in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht und von der gezahlten Einkommensteuer abgezogen.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
- Es existiert eine Handwerkerrechnung, die die Mehrwertsteuer enthält.
- Die Rechnung sollte den prozentualen Anteil der Arbeitsleistung am Gesamtbetrag angeben.
- Der Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen.
- Die erbrachten Leistungen müssen in der privaten Immobilie des Auftraggebers erfolgt sein. Werkstattleistungen werden nicht unterstützt.