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Steuerbonus auf Handwerksleistungen
Nur jeder zehnte Privathaushalt weiß davon und fragt danach:
Seit dem 1. Januar 2006 können Privathaushalte Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten Steuer senkend geltend machen. Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit Wirkung ab Januar 2009 für Privatpersonen noch besser von der Steuer absetzbar. Der seit 2006 geltende Steuerbonus von bis zu 600 € (= 20 Prozent von 3.000 Euro) pro Jahr wurde für Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2008 erbracht werden, auf 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro verdoppelt. Damit sind bis zu 6.000 Euro Arbeitskosten (einschließlich Umsatzsteuer) begünstigt. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Der Steuerbonus wird in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht und auf die gezahlte Einkommenssteuer angerechnet.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
- Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer liegt vor.
- In der Rechnung sollte ein Hinweis auf den prozentualen Anteil der Arbeitsleistung am Gesamtbetrag enthalten sein.
- Der Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen.
- Die Leistungen müssen in der privaten Immobilie des Auftraggebers erbracht worden sein. Werkstattleistungen werden nicht gefördert.